In vielen Jahren Agenturarbeit und Unternehmensberatung und Zeitung-machen habe ich es schon so oft geschrieben und gesagt, dass ich eigentlich dachte, mit diesem Thema sind wir endlich durch. Aber: Vor Überraschungen ist man einfach nie sicher!

Deshalb einfach noch einmal: FOTOS – egal ob Sie in Zeitschriften abgedruckt, in Websites veröffentlicht (und deshalb auch von Google in der Bildersuche ausgespuckt werden) werden oder auf Social Media-Pinnwänden auftauchen, gehören jemandem. Nämlich dem, der das Foto geschossen hat. Und ebenso wenig wie man sich einfach kostenlos und ohne zu fragen an fremden Texten – also all jenen, die man nicht selbst geschrieben hat! – bedienen darf, darf man dies bei fremden Fotos – also all jenen, die man nicht selbst geschossen hat! All das unterliegt nämlich dem Urheberrecht.

 

Kein Kavaliersdelikt

Unerlaubt – also unbezahlt oder ungefragt – Texte und Fotos zu kopieren und zu verbreiten ist eine Verletzung des Urheberrechts. Der Eigentümer (Urheber) kann den Klauer (also jenen, der kopiert und veröffentlicht) vom Rechtsanwalt kostenpflichtig abmahnen lassen, was bereits nicht unempfindliche Kosten nach sich zieht. Erlaubt ist lediglich die Verwendung von Fotos, die unter Nennung des Urhebers (Foto: © Lilly) honorarfrei zur Verfügung gestellt werden, damit sie in einem bestimmten Kontext verwendet werden dürfen (und nur dort!), und die Veröffentlichung von Fotomaterial, das auf Fotoplattformen mitunter kostenfrei angeboten wird (ebenfalls unter Angabe des Urhebers und der Plattform) oder dort mit einer Lizenz zur Veröffentlichung erworben wird. Auch dann muss aber ein Urheberrechtsnachweis (Credit) erfolgen, was man sehr gut in den Geschäftsbedingungen nachlesen kann und sollte (Foto: © Lilly/Fotoplattform). Hier wird nämlich auch angegeben, welche Lizenz für welchen Einsatz erlaubt ist, denn für unterschiedlichen Einsatz (kleine Auflösung fürs Internet, große Auflösung für Druck in Kleinmengen, in Großauflagen, etc.) entstehen unterschiedlich hohe Lizenzgebühren. Wird hier gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, hat man ebenfalls mit einer kostenpflichtigen Abmahnung zu rechnen und Beträge von € 1.000 aufwärts sind hierfür keine Seltenheit!

Auch für das Teilen auf virtuellen Plattformen wie etwa Facebook gilt das Urheberrecht und wird dies in Deutschland bereits immer wieder heftig gerichtlich diskutiert. In jedem Fall sollte dabei darauf geachtet werden, dass der Urheber des Fotos nicht unterwegs „verloren“ geht!

 

Respektvoll und achtsam

Der Hintergrund ist ohnehin banal: Es gibt eben Menschen, die verdienen mit Fotos und Texten ihr Geld. Ich bin zum Beispiel eine von ihnen. Dabei wird vielleicht klar, dass diese Menschen – so wie ich – es nicht gerne sehen, wenn sie ihr Bild- oder Textmaterial plötzlich anderweitig wiederfinden. Ohne Honorar, ohne Anfrage und – natürlich – ohne Verweis auf mich oder meine Werke (Zeitschrift oder Website). Auf einigen meiner kommerziellen Seiten ist die Funktion der rechten Maustaste aufgehoben, um diesen Diebstahl an geistigem Eigentum und Fotomaterial zu erschweren. In der Hoffnung, dass dem Klauer in dem Moment, in dem die rechte Maustaste für Copy & Paste nicht funktioniert, ein Licht aufgeht. So nach dem Motto: „Oh, da will jemand nicht, dass ich seine Inhalte kopiere!“

Finde ich dann just aus jenen Websites Inhalte, wiegt dieser Diebstahl doppelt schwer, denn ich sehe, dass sich da jemand besonders viel Mühe (Screenshot anfertigen, den Rest der Seite rund ums Foto wegschnippeln und dann das Foto als eigenes abspeichern) gemacht hat, mich möglichst unauffällig zu bestehlen. Ich denke mal, schnell einen E-Mail-Client aufzureißen, eine Mail an mich zu schicken mit der Anfrage, ob dieses eine Foto nicht für diesen und jenen Zweck verwendet werden dürfte, natürlich unter Angabe seiner Herkunft, wäre in etwa mit diesem Zeitaufwand zu vergleichen.

Wenn ich dann noch mein Foto auf einer offiziellen Website (wie etwa einer Gemeinde!) und auf deren Social Media-Seite entdecke, ohne jeglichem Hinweis auf seine Herkunft (also den Ort, wo ich es widerrechtlich kopiert, also geklaut, habe!) finde ich es noch um einen Tick ärgerlicher. Ich denke darüber nach, ob hier ein Fall von bösem Hochmut, von erschreckender Ignoranz oder lediglich von unwissender Dummheit vorliegt. Und ich frage mich, was mit der Vorbildwirkung passiert ist … !?

Denn im Internet gilt eigentlich dasselbe wie beim Auto fahren: Wenn ich mich mit meinem Auto ins Verkehrsgetümmel schmeiße, habe ich die Regeln zu kennen (und zu befolgen). Und wenn ich eine Website betreibe, habe ich die gesetzlichen Verpflichtung, meine Rechte und Möglichkeiten zu kennen. Denn ansonsten wird es in beiden Fällen teuer!

Foto: © Arcady/Fotolia.com